Neuer Standort Karlsruhe kommt

Übertragung von Nutzungsrechten und Bildrechte


1. Der Fotofabrik (Fotofabrik Stuttgart. Fotofabrik München und Fotofabrik Karlsruhe) steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotofabrik hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Fotofabrik überträgt die Nutzungsrechte wie folgt an seinen Werken, es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4. Die erteilten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

5. Bei der Verwertung der Bilder in Büchern, Magazinen oder anderen öffentlichen Medien ist die Fotofabrik als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Die Verbreitung der Bilder im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern, ist gestattet, sofern sie für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers dienen.

7. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotofabrik berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.

8. Die Fotofabrik behält sich ausdrücklich das Recht vor Nutzungsrechte zu entziehen. Dies erfolgt u.a. bei der Rückabwicklung eines Auftrages, einer Erstattung wegen Nichtgefallen oder bei unberechtigter Verwendung bzw. wenn eine Verletzung der Nutzungsrechte festgestellt wird.

9. Mitarbeiterbilder, CEO- und Businessportraits

Die Veröffentlichung der Bilder auf gewerblichen Webseiten und Socialmedieaplattformen ist gestattet. Die Verwendung unserer Bilder auf Firmenwebseiten ist ausschließlich bei Mitarbeiterportraits oder bei den Business Portraits erlaubt. Bewerbungsbilder sind davon ausgenommen.

10.  Bewerbungsbilder

Wir möchten sie bei Ihrem Bewerbungsprozess unterstützen, daher können sie die Bilder in jeder Art verwenden, welche ihre Person repräsentiert, auch in den Socialen Medien. Für eine gewerbliche Nutzung wie z.B. Firmenwebseiten ist ein Upgrade auf ein Business Portrait notwendig. Die Verwendung unserer Bilder auf Firmenwebseiten ist ausschließlich bei Mitarbeiterportraits oder bei den Business Portraits erlaubt, Bewerbungsbilder sind davon ausgenommen. Für weitere Informationen können sie uns jederzeit kontaktieren.

11. Portraitaufnahmen

Die Bilder sind für den privaten Gebrauch und ohne kommerzielle Verwertungsabsicht. Sie können die Bilder auch auf sozialen Netzwerken veröffentlichen, ausgenommen sind gewerbliche genutzte Accounts auf Sozialen Netzwerken. Die Verwendung unserer Bilder auf Firmenwebseiten ist ausschließlich bei Mitarbeiterportraits oder bei den Business Portraits erlaubt, Portraitaufnahmen sind davon ausgenommen. Die Nutzung von Portraitaufnahmen auf gewerblichen Webseiten oder die Nutzung der Bilder für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.

12. Sedcardbilder

Die Veröffentlichung der Bilder auf gewerblichen Webseiten und Socialmedieaplattformen ist gestattet, wenn es um die Darstellung, Präsentation und Bewerbung der eigenen Person geht.